Apothekerwaage: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Typische [[Wägebereich]] einer Apothekerwaage liegt zwischen 60-3000 [[Gramm]] und haben eine [[Teilung]] von 0,1-0,001 Gramm, bei sehr genauen Anwendungen bis hin zu 0,01 [[mg]].
Der Typische [[Wägebereich]] einer Apothekerwaage liegt zwischen 60-3000 [[Gramm]] und haben eine [[Teilung]] von 0,1-0,001 Gramm, bei sehr genauen Anwendungen bis hin zu 0,01 [[mg]].


== Apothekenbetriebsordnung ==
Die Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, um Medikamente und Rezepturen herzustellen, entsprechende Waagen vorhanden sein müssen.
Diese Vorschrift besagt, das
* eine geeichte Analysenwaage ([[Ablesbarkeit]] 0,1 [[mg]]). Üblicher Wägebereich dieser Waagen liegt bei 100 - 300 g.
* eine geeichte Präzisionswaage mit einem Wägebereich von mindestens 2.000 g und einer Teilung von mindestens 0,1 g oder besser.
vorhanden sein müssen.
[[Kategorie:Arten von Waagen]]
[[Kategorie:Arten von Waagen]]

Version vom 30. Juli 2011, 16:51 Uhr

Apothekerwaage

alte Apothekerwaage
moderne elektronische Apothekerwaage Sartorius CP 64-OCE


Apothekerwaagen dienen dem Apotheker dazu, Arzneimittel anhand einer Rezeptur zu erstellen.

Bei diesen Apothekerwaage handelt es sich um Präzisionswaagen oder auch zum Teil um Analsysenwaagen und sind er Eichklassen II zugeordnet. Je nach Ausführung der Apothekerwaage besitzt die Waagen noch ein Rezeptur Wägeprogramm. Apothekerwaage werden auch in der Lebensmittel und in der Chemischen Industrie eingesetzt.

Als Zubehör sind um ein genaues Wiegen zu gewähren und um äußere Störeinflüsse wie zb Windzug zu Vermeiden ist ein Windschutz zu empfehlen. Um auch die Waage vor den chemischen Bestandteile der Medikamente zu schützen, werden hier häufig Arbeitsschutzhauben eingesetzt.

Waagen in der Apotheke unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 2 Jahre durch das Eichamt zu eichen.(siehe auch Eichfristen von Waagen)

Der Typische Wägebereich einer Apothekerwaage liegt zwischen 60-3000 Gramm und haben eine Teilung von 0,1-0,001 Gramm, bei sehr genauen Anwendungen bis hin zu 0,01 mg.


Apothekenbetriebsordnung

Die Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, um Medikamente und Rezepturen herzustellen, entsprechende Waagen vorhanden sein müssen.

Diese Vorschrift besagt, das

  • eine geeichte Analysenwaage (Ablesbarkeit 0,1 mg). Üblicher Wägebereich dieser Waagen liegt bei 100 - 300 g.
  • eine geeichte Präzisionswaage mit einem Wägebereich von mindestens 2.000 g und einer Teilung von mindestens 0,1 g oder besser.

vorhanden sein müssen.