Ablesbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ablesbarkeit ==
== Ablesbarkeit ==


Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei [[Elektronischen Waage|elektronischen Waage]]n ist dies der [[Teilung|Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei [[Mechanische Waage|mechanischen Waage]]n die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder der Teilung einer [[Leuchtbildwaage|Leuchtbildwaage]].
Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei [[Elektronischen Waage|elektronischen Waage]]n ist dies der [[Teilung|Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei [[Mechanische Waage|mechanischen Waage]]n die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder die Teilung einer [[Leuchtbildwaage|Leuchtbildwaage]].
 


== Ablesbarkeit bei geeichten Waagen ==
== Ablesbarkeit bei geeichten Waagen ==

Version vom 27. April 2010, 18:02 Uhr

Ablesbarkeit

Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen die Einteilung der Skalenscheibe oder die Teilung einer Leuchtbildwaage.

Ablesbarkeit bei geeichten Waagen

Bei geeichte Waagen kann dies der Eichwert "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere Teilung möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt.

Ablesbarkeit bei ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen

An ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen entspricht die Ablesbarkeit immer den kleinsten Ziffernschritt "d"