Abgekürztes Staffelverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Admin (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an [[ | Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an [[Laufgewichtswaage]]n und [[Schaltgewichtswaage]]n der [[Eichklassen|Klasse]] III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an [[Prüfgewichte]] von der [[Höchstlast]] der Waage. Andere [[Arten von Waagen|Waagenarten]] können nur im normalen [[Staffelverfahren]] geprüft werden. | ||
== Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren == | == Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren == | ||
Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein | Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein | ||
* Es muss sich um eine | * Es muss sich um eine Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaage handeln | ||
* nur Klasse III und IIII | * nur Klasse III und IIII | ||
* Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung vom [[Eichamt]] vor der [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] durchgeführt werden | * Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung vom [[Eichamt]] vor der [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] durchgeführt werden | ||
* die Differenz des Wägeergebnis bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 [[Max]] < 0,2 [[e]] | * die Differenz des Wägeergebnis bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 [[Max]] < 0,2 [[e]] | ||
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]] | [[Kategorie:Prüfen - Eichen]] |
Version vom 7. April 2010, 07:09 Uhr
Abgekürztes Staffelverfahren
Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.
Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren
Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein