Abgekürztes Staffelverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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* nur  Klasse III und IIII
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* Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung vom [[Eichamt]] vor der [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] durchgeführt werden  
* Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung vom [[Eichamt]] vor der [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] durchgeführt werden  
* die Differenz der Wägeergebniss bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 [[Max]] < 0,2 [[e]]  
* die Differenz des Wägeergebnis bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 [[Max]] < 0,2 [[e]]  
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Version vom 7. April 2010, 07:06 Uhr

Abgekürztes Staffelverfahren

Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichstwaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.

Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren

Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein

  • Es muss sich um eine Laufgewichstwaagen und Schaltgewichtswaage handeln
  • nur Klasse III und IIII
  • Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung vom Eichamt vor der Eichung der Waage durchgeführt werden
  • die Differenz des Wägeergebnis bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 Max < 0,2 e