Verschiebeprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Waagen mit rollenden Lasten (zb [[Fahrzeugwaage]], [[ | Bei [[Waagen]] mit rollenden Lasten (zb [[Fahrzeugwaage]], [[Rollenbahnwaage]]n usw ) wird eine [[Waage]] bei einer [[Eichen|Eichung]] keine [[Eckenprüfung]] , sonder eine Verschiebeprüfung vorgenommen (siehe Skizze). Dabei entspricht die Prüflast 0,5 bis 0,8 der [[Wägebereich|Höchstlast]] der Waage und die Abweichung der Waage muss in den [[Fehlergrenzen]] der Waage liegen. Dabei wird die Verschiebeprüfung jeweils von beiden Seiten in Fahrtrichtung durchgeführt. | ||
[[Kategorie:Begriffserklärung]] | |||
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]] | |||
[[Kategorie:Toleranzen]] |
Aktuelle Version vom 30. September 2007, 12:10 Uhr
Verschiebeprüfung - Seitenprüfung von Waagen
Bei Waagen mit rollenden Lasten (zb Fahrzeugwaage, Rollenbahnwaagen usw ) wird eine Waage bei einer Eichung keine Eckenprüfung , sonder eine Verschiebeprüfung vorgenommen (siehe Skizze). Dabei entspricht die Prüflast 0,5 bis 0,8 der Höchstlast der Waage und die Abweichung der Waage muss in den Fehlergrenzen der Waage liegen. Dabei wird die Verschiebeprüfung jeweils von beiden Seiten in Fahrtrichtung durchgeführt.