Instandsetzerkennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Waagen-Forum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
Staatlich anerkannte [[Instandsetzer]] haben die Möglichkeit, nach einer Reparatur von einer im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten Waage (geeichte Waage) diese durch das Anbringen eines Instandsetzerzeichen auch weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr zu verwenden. Das heißt, auch wenn die Waage repariert und die Eichsiegel von dem Instandsetzer gebrochen worden sind kann der Kunde diese trotzdem weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten und gilt weiterhin als [[Geeichte Waagen|geeicht]].
Staatlich anerkannte [[Instandsetzer]] haben die Möglichkeit, nach einer Reparatur von einer im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten Waage (geeichte Waage) diese durch das Anbringen eines Instandsetzerzeichen auch weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr zu verwenden. Das heißt, auch wenn die Waage repariert und die Eichsiegel von dem Instandsetzer gebrochen worden sind kann der Kunde diese trotzdem weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten und gilt weiterhin als [[Geeichte Waagen|geeicht]].


Das Instandsetzerkennzeichen besteht aus einer gleichseitigen dreieckigen Klebemarke mit einer Seitenlänge von 30mm. Die Klebemarke enthält im oberen Feld den [[Kennbuchstaben der zuständigen Behörde]], im mittleren Feld die Nummer des [[Instandsetzer]]s. Im unteren Feld wird das Kurzzeichen des Instandsetzers eingetragen.
Das Instandsetzerkennzeichen besteht aus einer gleichseitigen dreieckigen Klebemarke mit einer Seitenlänge von 30mm. Die Klebemarke enthält im oberen Feld den [[Kennbuchstaben der zuständigen Behörde]], im mittleren Feld die Nummer des [[Instandsetzer]]s. Im unteren Feld wird das Kurzzeichen des [[Waagenbauer]]s und das Datum der Instandsetzung eingetragen.


Einschränkungen für das Anbringen eines Instandsetzerkennzeichen:
Einschränkungen für das Anbringen eines Instandsetzerkennzeichen:


*Die Waage muß noch in den [[Eichfristen]] liegen
*Die Waage muss noch in den [[Eichfristen]] liegen
*Der Meßfehler der Waage muß in den [[Verkehrsfehlergrenzen]] liegen
*Der Messfehler der Waage muss in den [[Verkehrsfehlergrenzen]] liegen
*Waage war schon einmal geeicht
*Waage war schon einmal geeicht




Dabei muß der Instandsetzer folgendes Beachten
Dabei muss der Instandsetzer folgendes Beachten
*Der Instandsetzer hat den Hauptstempel und eine zusätzliche Angabe "Geeicht bis... " nach der Instandsetzung zu entwerten. Entfernte Sicherungsstempel hat der Instandsetzer durch sein Stempelzeichen zu ersetzen.
*Der Instandsetzer hat den Hauptstempel und eine zusätzliche Angabe "Geeicht bis... " nach der Instandsetzung zu entwerten. Entfernte Sicherungsstempel hat der Instandsetzer durch sein Stempelzeichen zu ersetzen.
*Der Instandsetzer hat im unteren Feld des Instandsetzerkennzeichens das Datum seiner Anbringung einzutragen und die zuständige [[Eichamt|Behörde]] von der Anbringung unverzüglich schriftlich zu verständigen
*Der Instandsetzer hat im unteren Feld des Instandsetzerkennzeichens das Datum seiner Anbringung einzutragen und die zuständige [[Eichamt|Behörde]] von der Anbringung unverzüglich schriftlich zu verständigen
* Es dürfen nur zugelassene [[Waagenbaufirmen|Betrieben]], die entsprechende Auflagen erfüllen, Instandsetzerkennzeichen anbringen
* Es dürfen nur zugelassene [[Waagenbaufirmen|Betrieben]], die entsprechende Auflagen erfüllen, Instandsetzerkennzeichen anbringen

Version vom 10. März 2007, 11:00 Uhr

Instandsetzer Kennzeichen

Instandsetzer Kennzeichen

Staatlich anerkannte Instandsetzer haben die Möglichkeit, nach einer Reparatur von einer im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten Waage (geeichte Waage) diese durch das Anbringen eines Instandsetzerzeichen auch weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr zu verwenden. Das heißt, auch wenn die Waage repariert und die Eichsiegel von dem Instandsetzer gebrochen worden sind kann der Kunde diese trotzdem weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten und gilt weiterhin als geeicht.

Das Instandsetzerkennzeichen besteht aus einer gleichseitigen dreieckigen Klebemarke mit einer Seitenlänge von 30mm. Die Klebemarke enthält im oberen Feld den Kennbuchstaben der zuständigen Behörde, im mittleren Feld die Nummer des Instandsetzers. Im unteren Feld wird das Kurzzeichen des Waagenbauers und das Datum der Instandsetzung eingetragen.

Einschränkungen für das Anbringen eines Instandsetzerkennzeichen:


Dabei muss der Instandsetzer folgendes Beachten

  • Der Instandsetzer hat den Hauptstempel und eine zusätzliche Angabe "Geeicht bis... " nach der Instandsetzung zu entwerten. Entfernte Sicherungsstempel hat der Instandsetzer durch sein Stempelzeichen zu ersetzen.
  • Der Instandsetzer hat im unteren Feld des Instandsetzerkennzeichens das Datum seiner Anbringung einzutragen und die zuständige Behörde von der Anbringung unverzüglich schriftlich zu verständigen
  • Es dürfen nur zugelassene Betrieben, die entsprechende Auflagen erfüllen, Instandsetzerkennzeichen anbringen