Beiträge von tellwaagen

    Wir haben im Übrigen mittlerweile vor Gericht Recht bekommen.
    Erst einmal heißt das, da der Gegner Einspruch eingelegt hat.
    Also, wir haben laut diesem Urteil keine Pflicht, die komplette Anlage zu überprüfen...
    Aber wie gesagt, erst einmal...

    Und wieder ein Danke schön für die Antwort.
    Also, das ganze steht jetzt im Gutachten des vom Gericht bestellten Gutachters.
    Dass die Elektroanlage nicht in Ordnung ist, hat schon sein eigener Gutachter bescheinigt.

    Ich war mir bis zu diesem gerichtlichen Gutachten auch zu 100% sicher, dass wir nicht dafür verantwortlich sein können, wenn die Kundenanlage nicht in Ordnung ist. Aber man lernt offenbar niemals aus.
    Der Hinweis mit dem Aufstellen des Colaautomaten weiter oben war auch von mir schon mal vorgetragen worden.

    Dass wir bei "ganz offensichtlichen großen Schäden" in der Anlage keine Waage in Betrieb nehmen würden, versteht sich im Übrigen von selbst.

    Der gerichtliche Gutachter hält im Übrigen auch unsere elektrische Anlage für fehlerhaft. Dabei haben wir ja keine Anlage geliefert, sondern nur eine Waage, alles war steckerfertig.

    Ach, ja, bei der Waage handelt es sich um eine Fahrzeugwaage, das nur zur Info.

    Viele Grüße

    Peter

    Danke schon mal für die Antworten.
    Es geht konkret darum, dass der Kunde mehrere "Überspannungsschäden" an Anzeige und Drucker hatte, die wir repariert haben und für die er nun die Rechnung nicht zahlen will.
    Das Ganze ist im Moment soweit, dass bereits ein Gutachter sich die Anlage angesehen hat.
    Zunächst sein eigener, dann ein externer, da es bereits vor Gericht liegt.
    Die elektrische Anlage des Kunden ist komplett veraltet und hat teilweise Potentialverschiebungen, da die Anlage noch teilweise mit der Nullung läuft. Das haben beide Gutachten ergeben.
    Wir haben die Schäden auf den direkt an dem Anzeigegerät und Drucker vorbeilaufenden Weidezaun zurück geführt, da der Kunde ein Gewitter ausgeschlossen hat. Das wiederum schließt der gutachter nun wieder aus.
    Aber der zentrale Punkt, der mich beunruhigt, ist der, dass der Gutachter sagt, wir hätten vor Errichtung der Waage die komplette Anlage durchmessen müssen.
    Und das war mir bis dahin unbekannt.
    Es hätte zudem zur Folge, dass unsere Elektroniker gar keine Waage mehr aufbauen dürften, da sie ja zumindest keine "Netzbeurteilung" nach VDE 0100 machen dürfen.

    Wir weisen die Kunden immmer darauf hin, dass uns Steckdosen 230V/50Hz zur Verfügung zu stellen sind, das hat in 25 Jahren auch immer ausgereicht.

    Nun macht uns nur dieses Gutachten ein wenig Kopfschmerzen.

    Hallo. Also, erst mal zur Erklärung. Ich bin der, der die Frage vor seiner Registrierung anonym gestellt hatte.

    Ich meine die elektrische Anlage, an die wir unsere Waage angeschlossen haben.
    Sprich, die Steckdosen, in die wir Anzeigegeräte, Drucker etc. einzustecken hatten.